Rassistische Sondergesetze abschaffen! Unterstützt die Flüchtlinge und tauscht Gutscheine!
Flüchtlinge unterliegen in Deutschland vielen Sondergesetzen. Eine Auswirkung, die den Alltag bestimmt, ist die Vergabe von Gutscheinen statt Bargeld.
Um dieser rassistischen und diskriminierenden Praxis unsere praktische Solidarität entgegenzusetzen, beteiligen wir uns am Gutscheintausch in Hannover.
Dies ist aber nur ein Schritt zu einem selbstbestimmteren Leben der Flüchtlinge. Letztlich ist das Ziel, die diskriminierende Gutscheinausgabe abzuschaffen und Geldleistungen an alle Flüchtlinge auszuzahlen.
Wir fordern:
- Bargeld statt Wertgutscheine für alle!
Abschaffung der rassistischen Sondergesetze!
Bargeld statt Wertgutscheine!
Rassistische Sondergesetze abschaffen! Unterstützt die Flüchtlinge und tauscht Gutscheine!
Flüchtlinge unterliegen in Deutschland vielen Sondergesetzen.
In diesen wird ihre Bewegungsfreiheit durch die Residenzpflicht massiv eingeschränkt. Pflegerische und medizinische Leistungen werden teilweise verweigert oder nur unzureichend bewilligt, der Anspruch auf Kindergeld verwehrt und die Zwangsunterbringung in Gemeinschaftsunterkünften sowie die Leistungsgewährung nach Asylbewerberleistungsgesetz statt nach Sozialgesetzbuch festgeschrieben (siehe unten).
Alle gleich – alle anders?
Dies gilt jedoch nicht für alle MigrantInnen. Als wäre es nicht schon rassistisch genug Menschen in die Kategorien “legal” und “illegal” einzuteilen, gibt es noch die Selektion in erwünschte und unerwünschte “AusländerInnen”. Auf der einen Seite unterliegen Flüchtlinge, die aus politischen oder ökonomischen Gründen ihr “Heimatland” verlassen, einem Arbeitsverbot im ersten Jahr ihres Aufenthalts. Während auf der anderen Seite “hochqualifizierte” MigrantInnen, die in vielen Bereichen der Wirtschaft verwertbar sind, gezielt angeworben werden. Die kapitalistische Logik wird hier deutlich: Menschen können nützlich sein, und so lange sie das auch sind, dürfen sie bleiben. Menschen dagegen, die keinen Mehrwert produzieren, sind überflüssig und werden in diesem Falle mit allen Mitteln außer Landes geschafft, wohl wissend, dass sie dort vor dem Nichts stehen.
Auszug aus dem Asylbewerberleistungsgesetz:
§ 3 Grundleistungen
(1) Der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts wird durch Sachleistungen gedeckt. Kann Kleidung nicht geleistet werden, so kann sie in Form von Wertgutscheinen oder anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen gewährt werden. […]
Zusätzlich erhalten Leistungsberechtigte1. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 40 DM,
2. von Beginn des 15. Lebensjahres an 80 DM, monatlich als Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens. […](2) Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 des Asylverfahrensgesetzes können, soweit es nach den Umständen erforderlich ist, anstelle von vorrangig zu gewährenden Sachleistungen nach Absatz 1 Satz 1 Leistungen in Form von Wertgutscheinen, von anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen oder von Geldleistungen im gleichen Wert gewährt werden. Der Wert beträgt
1. für den Haushaltsvorstand 360 DM,
2. für Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres 220 DM,
3. für Haushaltsangehörige von Beginn des 8. Lebensjahres an 310 DM monatlich zuzüglich der notwendigen Kosten für Unterkunft, Heizung und Hausrat. […] (Anm. d. Verf.: Im Gesetz sind nach wie vor DM-Beträge genannt, die Leistungen sind in Euro umzurechnen.)
Die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz wurden seit mehr als 15 Jahren nicht an die allgemeinen Preissteigerungen angepasst und liegen heute ca. 35 Prozent unterhalb des durch das Arbeitslosengeld II festgelegten Existenzminimums. Damit ist es aber noch nicht genug der Schikane, nach dem Gesetz bekommen AsylbewerberInnen, Kriegsflüchtlinge, Geduldete und deren Angehörige die Mittel zum Bestreiten ihres Lebensunterhalts fast ausschließlich in Sachleistungen oder in speziellen Wertgutscheinen ausgehändigt. An Bargeld erhalten sie monatlich nur 40,90 Euro, Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren stehen sogar nur 20,45 Euro zur Verfügung.
Erst nach frühestens vier Jahren endet die Sachleistungsvergabe, und es werden nach dem Sozialgesetzbuch komplett Bargeldleistungen gewährt. Jedoch sind die Leistungszahlungen immer mit einem konformen Verhalten der Flüchtlinge verknüpft. So muss zum Beispiel jemand mit verlängerter Gutscheinvergabe oder sogar Leistungskürzungen rechnen, dem eine Nichtmitwirkung bei der Durchführung der behördlichen Verfahren unterstellt wird. Dies ist häufig der Fall, wenn jemandem z.B. von den Behörden vorgeworfen wird, seine/ihre Identität zu verschleiern oder nicht bei der Reisepassbeschaffung mitzuwirken, um die eigene Abschiebung zu verhindern.
Die Gutscheine werden den Flüchtlingen monatlich ausgehändigt. Einkaufen lassen sich damit nur bestimmte Produkte und das auch nur in einigen ausgewählten Geschäften.
Viele alltägliche Dinge wie Busfahrkarten, Briefmarken oder Zeitungen können nicht mit Gutscheinen bezahlt werden, genauso wenig wie alkoholische Getränke, Zigaretten oder Eintrittskarten für Kino und Schwimmbad. Ebenso ausgeschlossen sind die Telefonrechnung sowie der für das Asylverfahren unverzichtbare Rechtsbeistand.
Abschreckende Praxis
Es handelt sich bei dieser Praxis um einen staatlich verordneten Rassismus, der den Kommunen auch noch erheblich mehr Aufwand abverlangt, als es die Ausgabe von Bargeld tun würde. In der Mehrheit der Bundesländer werden den Flüchtlingen Geldleistungen ausgezahlt. In Niedersachsen hingegen hält die Landesregierung an dem diskriminierenden Gutscheinsystem fest. Städte und Gemeinden, die sich entscheiden die Wertgutscheine abzuschaffen (Göttingen, Hildesheim, Oldenburg und der Landkreis Holzminden), werden vom Innenministerium zur Weiterführung gezwungen. Einziges Ziel dabei ist die Abschreckung. Flüchtlingen soll gezeigt werden, dass sie hier nicht willkommen sind. Lediglich Holzminden widersetzt sich der Landesregierung und zahlt weiterhin Geldleistungen an AsylbewerberInnen aus.
Menschen, die mit diesen Gutscheinen einkaufen müssen, werden dadurch stigmatisiert und als anders kenntlich gemacht. Sie müssen im Supermarkt ständig ihren Warenkorb auf den Wert ihrer Gutscheine abstimmen und genau rechnen, da nur maximal zehn Prozent des Gutscheinwertes als Wechselgeld herausgegeben wird. Manchmal werden sie auch betrogen, und sie erhalten auch gar kein Wechselgeld zurück. Bestimmte Produkte dürfen nicht gekauft und müssen zurück ins Regal gelegt werden. Ein Einkauf günstiger Produkte bei Discountern oder die Nutzung von Sonderangeboten bleibt den Flüchtlingen verwehrt, sobald dieser Einkaufsladen die Bezahlung mit Gutscheinen nicht zulässt.
In Hannover wird das Gutscheinsystem durch die Firma Sodexho Pass Deutschland mit Zentrale in Frankfurt/M. betrieben. Sodexho Pass Deutschland gehört zu einem weltweit agierenden Konzern, der sich selbst als führend im Bereich Gemeinschaftsverpflegung und Gutscheinsysteme bezeichnet. Sodexho bekommt von den Läden, die am Gutscheinsystem teilnehmen (i. d. R.) 3% Gebühren vom Nennwert des Gutscheins. Weiterhin zahlen die Kommunen auch noch eine Gebühr an die Firma. Als im Jahre 1998 Hannover die Gutscheine einführte, musste die Stadt dafür rund 500.000,- DM pro Jahr an Sodexho zahlen.
Gutscheinumtausch in Hannover
Zeigen wir uns solidarisch und kaufen den Flüchtlingen Gutscheine ab, um die geschaffenen Probleme etwas zu entschärfen!
Für Flüchtlinge aus der Region Hannover gibt es seit langem die Möglichkeit, Gutscheine gegen Bargeld einzutauschen. Die Flüchtlinge bekommen für ihre Gutscheine von uns Bargeld, über das sie selbstbestimmt verfügen können.
Wer diese Gutscheine kauft, kann sie für den eigenen Einkauf in verschiedenen Läden in Hannover verwenden. Die Gutscheine gibt es in der Regel in Werten von 2 – 5 – 10 – 20 – 25 Euro.
Praktische Solidarität mit Flüchtlingen: Gutscheine von Flüchtlingen abkaufen!
Wer die Flüchtlinge unterstützen will, kann selber Gutscheine abkaufen. So z.B. im:
- UJZ Kornstraße (Kornstr. 28-30, Hannover-Nordstadt)
jeden Montag und Mittwoch von 19.00 bis 20.00 Uhr oder an einem der Infotische, die hin und wieder auf öffentlichen Plätzen aufgestellt werden.
Für uns ist dies aber nur ein Schritt zu einem selbstbestimmteren Leben. Letztlich ist das Ziel, die diskriminierende Gutscheinausgabe abzuschaffen und Geldleistungen an alle Flüchtlinge auszuzahlen.
Wir fordern:
- Bargeld statt Wertgutscheine für alle!
die Abschaffung der rassistischen Sondergesetze!
Bündnis gegen Abschiebung Hannover
Antifaschistische Aktion Hannover [AAH], Arbeitskreis Hannover 96 Fans gegen Rassismus, AStA der Uni Hannover, Freie ArbeiterInnen Union LF Hannover, Kooperative Flüchtlingssolidarität, Libertäres Netzwerk Alerta!, Offene Antifa der Uni Hannover





