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08.12.07 | Antirassistische Doppeldemo

8. Dezember 2007 · Antirassismus, Archiv

Broschüre

Broschüre zu den antirassistischen Veranstaltung

Broschüre zur antirassistischen Veranstaltungsreihe

Redebeitrag

Liebe Langenhagenerinnen und Langenhagener, liebe Mitdemonstrierende!

Letztes Jahr standen wir vor dem Knast und haben die Freilassung von drei Genossen aus der Türkei aus deutschen Knästen gefordert. Diese drei sind zwar mittlerweile aus dem Knast raus und nicht mehr akut von der Gefahr einer Abschiebung bedroht, doch der Kampf gegen Rassismus, Nationalismus und die kapitalistische Verwertungslogik ist für uns noch lange nicht zu Ende!

Genauso wenig die Verfolgung von denen, die aufgrund ihres fortschrittlichen Engagements nach Europa geflohen sind. Als aktuelles Beispiel wäre hier die Verhaftung des anerkannten politischen Flüchtlings Binali Yildirim zu nennen. Er wurde im Mai diesen Jahres bei einem Ausflug nach Mallorca von der Polizei festgenommen und sitzt seitdem im spanischen Knast.

Doch auch in der Region Hannover gab in den letzten zwei Jahren mehrere Ereignisse, die uns zu denken geben: In Wunstorf brachte sich ein junger Mann um, der aus der psychiatrischen Betreuung heraus abgeschoben werden sollte. Dieser tragische Fall erfuhr jedoch weniger Aufmerksamkeit als die Fälle geplanter Abschiebungen so genannter “gut integrierter Familien mit Kindern”, zum Beispiel Ende 2005 in Hemmingen oder aktuell in der List.

Für Familien, die sich in Kirche und Vereinen engagieren, bei allen Nachbarn gut angesehen seien und dem Sozialstaat nur zur Last fielen, solange das Gesetz sie dazu zwinge, so der Tenor, müsste doch “Gnade vor Recht” gelten.
Das fordern BürgermeisterInnen, LehrerInnen, VereinstrainerInnen und Eltern deutscher FreundInnen in den Medien. Bleiberecht sollte für diese Familien quasi als Belohnung für gelungene Integration ausgesprochen werden.

Aber abgesehen davon, dass es aufgrund verschiedener teilweise traumatischer Erfahrungen sowie Bildung, Sprache oder Religion für MigrantInnen unterschiedlich schwer ist, sich hier zu integrieren, vermittelt diese Argumentation ein sehr einseitiges Verständnis von Integration. Angemessener wäre wohl der Begriff „Anpassung“, denn es geht hier nicht darum, dass die Mehrheit Bedingungen dafür schafft, dass MigrantInnen gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilhaben können.
Vielmehr bezeichnet „Integration“ die Übernahme deutscher Leitkultur und bringt in der Realität für MigrantInnen viele Pflichten, doch kaum Rechte. Diese Logik gipfelt im niedersächsischen Integrationsplan darin, dass MigrantInnen aufgefordert werden, „etwas gegen Rechtsextremismus zu tun“. Diejenigen, die zum Teil nicht mal arbeiten gehen dürfen, sollen also ein Problem der Mehrheitsgesellschaft lösen, bei dem sie selbst als Betroffene von dieser oftmals keine Hilfe erfahren.

Diese Art der Angepasstheit wird von MigrantInnen als ganz selbstverständlich erwartet. Zur Belohnung gibt es dann für die Besten und Verwertbarsten ein „moralisches Bleiberecht“, für die anderen die berechtigte Abschiebung. Die inhaltlichen und rechtlichen Hürden für so genannte Integration liegen hier extrem hoch. Das es die Mehrheit es nicht schafft, diese zu überwinden, wird als angenehmer Nebeneffekt mit einkalkuliert. Die Übrigen müssen zudem die Segregation und Ghettoisierung überwinden, um überhaupt Deutsche zu kennen, die sich für sie einsetzen könnten. Die Bleiberechtsforderungen jener, die mit diesem Muster argumentieren, werden immer nur die ihnen bekannten Einzelfälle betroffen. Das Problem “globale Bewegungsfreiheit” oder “Abschiebung als Gefahr für das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit” wird so ausgeklammert und verdrängt.

Wer sich angepasst hat und wer nicht, entscheiden BürgermeisterInnen, VereinsvertreterInnen und JournalistInnen anhand der Konformität des Lebensstiles mit der so genannten deutschen Leitkultur. Diese lässt erfahrungsgemäß wenig Platz für eigene Denkweisen, Organisationsformen oder Meinungen, sondern erschafft einen nationalen Brei der “ordentlichen Deutschen”. Bedürfnisse, Interessen und Ziele der Deutschen sollten von den “nationalen Interessen Deutschlands” bestimmt werden, denn was gut für Deutschland ist, ist auch gut für die Deutschen. Dieses führt für MigrantInnen oder Andersdenkende Deutsche nicht nur zu Diskriminierungserfahrungen, sondern von Seiten des Staates auch zu Repression.

Auch wenn sich in den genannten Einzelfällen die Akteure für als von ihnen so empfundene Ausländer einsetzen, ist ihr Argumentationsmuster doch völkisch-nationalistisch und damit vom Rassismus nicht weit entfernt. Dazu passt auch die gönnerhaft-chauvinistische Formel „Gnade vor Recht“, in der ein einheitliches Leitkulturdeutsches “wir” gegenüber einem unterlegen “die” handelt. Wie in der Realität, in der MigrantInnen keine gleichen Rechte, Teilhabe und Handlungsfähigkeit zugestanden werden, sind sie auch in diesem Konzept passive Empfänger von herablassender Gnade, die Dankbarkeit zu zeigen hätten und keine gleichberechtigten Partner, die ihre Rechte einfordern. Sich als freie und handlungsfähige Individuen zu sehen und danach zu handeln, wird MigrantInnen also sowohl durch Gesetze als auch durch die Leitkultur entscheidend erschwert

Weder bei der Gesetzgebung noch bei der Medienberichterstattung geht es um die Abschaffung der inhumanen Abschiebepraxis an sich. Es geht vielmehr um die Forderung an die MigrantInnen, sich zu integrieren. Diejenigen, die diese Hürde nicht nehmen können oder wollen – wer könnte es ihnen verdenken – müssen dann eben nach der Abschiebung um ihr Leben fürchten, hungern und frieren oder sich sind weiter Diskriminierung ausgesetzt. Denn die Verhältnisse im so genannten Rückführungsland stellen nur in den seltensten Fällen, die in das außenpolitische Tagesgeschäft und aktuelles Freund-Feindschema der BRD passen müssen, einen Hinderungsgrund für Abschiebungen dar. Für die deutschen Behörden eine alltägliche bürokratische Lappalie – für die Betroffenen im besten Fall ein krasser Einschnitt in ihr Leben.

Letztes Jahr berichteten wir von dem, als sicher geltenden, Nordirak, in den mehrere zehntausend Menschen abgeschoben wurden. Wir berichteten über den Fall eines aus der BRD abgeschobenen Flüchtlings, der direkt nach seiner Ankunft erneut misshandelt wurde. Die Geschichten von vermeintlich sicheren Zielländern sind oft eher Märchen. Doch auch über diese offensichtlichen Lügen darf nicht vergessen werden, dass neben Hunger, Krieg, politischer, sexueller oder religiöser Verfolgung und vielen anderen Gründen auch der schlichte Wunsch nach einem neuen, besseren Leben einen legitimen Grund für Migration darstellt.

Doch repressives Vorgehen gegen die Menschen im eigenen Land ist keine Spezialität von so genannten Schurkenstaaten. Die westliche “zivilisierte” Welt braucht sich hier nicht zu verstecken:

Mit der erneuten Ausweitung der Befugnisse von Geheimdiensten und Polizei wird die Repression nicht abnehmen. Doch wo gegen deutsche Linke meist erst ein Ermittlungsverfahren her muss, damit der rechtmässige Anschein gewahrt wird, reicht bei Flüchtlingen und MigrantInnen ihre bloße Anwesenheit als Grund für Kriminalisierung. Als ein banales Beispiel wäre hier die so genannte Residenzpflicht zu nennen. Diese schränkt praktisch die Bewegungsfreiheit der Betroffenen ein. Es wird ihnen verboten, die jeweils zugeteilte Zone zu verlassen.

Spätestens seit 2001 sind vor allem MigrantInnen verdächtig potenzielle AnhängerInnen einer “Terroristengruppe” zu sein. So wurde der §129 um den Zusatz b erweitert. Als Besonderheit richtet sich der Paragraf nun auch explizit gegen migrantische Gruppen. Doch wie beim §129a, der die vermeintliche “Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereiningung” unter Strafe stellt, entscheiden der Staat darüber, wer denn nun terroristische Ziele verfolgt und wer nicht.

In der Bekämpfung linker-fortschrittlicher Bewegungen haben in der Bundesrepublik die §§129 und 129a eine lange Tradition. Sie sind die Hauptinstrumente für die Kriminalisierung linker Politik und in ihrer Eigenschaft als Ermittlungsparagraphen werden sie zur Durchleuchtung und Verunsicherung linker Strukturen genutzt.
Das es dieses Jahr allein drei Ermittlungsverfahren nach §129a in die breite Öffentlichkeit geschafft haben, steht wohl für sich.

Wenn schon die relativ privilegierte deutsche Linke von massiver Repression betroffen ist, trifft es die noch härter, die im Gegensatz zu uns, nicht die Möglichkeit haben die Solidarität von Teilen der Gesellschaft aktiv einzufordern.
Wir sind heute hier um zu zeigen, dass es diese Solidarität gibt und sie eine Waffe gegen den herrschenden rassistischen Konsens sein kann.

Weg mit rassistischer Diskriminierung und Ausgrenzung!
Grenzenlose Solidarität mit den Betroffenen!
Für eine befreite Gesellschaft ohne Grenzen nach innen und außen!

Pressemitteilung

300 Menschen bei der Demonstration gegen Abschiebung und deutsche Asylpolitik in Langenhagen bei Hannover und am Flughafen Hannover.

Etwa 300 Menschen demonstrierten am heutigen Samstag durch die Innenstadt von Langenhagen (bei Hannover), am Flughafen Hannover und vor dem Abschiebegefängnis, das sich auf dem Flughafengelände befindet. Die DemonstrantInnen wandten sich mit Parolen, Transparenten und Redebeiträgen gegen die deutsche Asylpolitik und für Bewegungsfreiheit und Bleiberecht. VeranstalterInnen bewerten die Demo als Erfolg. „Dem inhumanen Abschiebesystem so direkt gegenüber zu stehen wie am Flughafen ist eine Ohmachtserfahrung. Vor diesem Hintergrund bewerten wir die 300 TeilnehmerInnen als vollen Erfolg“ so Sonja Brünzels, Sprecherin des Bündnisses.

Hintergrund der Demonstration ist der Todestag des damals 17 jährigen Arugumasamy Subramaniam der sich im Jahr 2000 aus Angst vor der drohenden Abschiebung nach Sri Lanka im Abschiebegefängnis erhängt hatte. Neben der Angst vor den Bedingungen in ihrem so genannten Heimatland ist für viele Betroffene, die zum Teil bereits gefoltert wurden, die Situation der Haft besonders belastend.
Die Demonstration wandte sich in diesem Jahr nicht nur als Zeichen der Solidarität an Menschen, die unschuldig inhaftiert ihrer Abschiebung entgegensehen müssen. Eine zusätzliche Demonstration in der Langenhagener Innenstadt hatte das Ziel, Menschen vor Ort für die Situation der Häftlinge ganz in ihrer Nähe zu sensibilisieren.

Aufgerufen hatte das Bündnis gegen Abschiebung, dem neben flüchtlingssolidarischen Gruppen, dem Café Monopol aus Langenhagen, Gewerkschaftsgruppierungen und dem AStA der Universität Hannover, zahlreiche antifaschistische Gruppen angehören. Zur Demo führt Brünzels aus: „Wir wollen den Menschen, die im Gefängnis sitzen und einer unsicheren Zukunft entgegenblicken zeigen, dass sie nicht alleine sind. Draussen gibt es Menschen, die sich für sie einsetzen und ihr Schicksal nicht ignorieren.“

Im Vorfeld der Demonstration hatte das Bündnis mit der Plakatausstellung „Menschen ohne Papiere“ von Kein Mensch Ist Illegal Köln zum Thema Flucht, Migration und Antirassismus eine breite Öffentlichkeit für das Thema sensibilisiert. Die 80 Plakate waren unter anderem in der Universität oder im Pavillon zu sehen. Einzelne Plakate hingen in zahlreichen Kneipen und Jugendzentren. Die Ausstellung wurde von zahlreichen inhaltlichen Veranstaltungen begleitet.

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